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Allgemeine Plattformnutzungsbedingungen myMilk

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die DMK Deutsches Milchkontor GmbH [Industriestraße 27, 27404 Zeven, HRB 203044, AG Tostedt] (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet ausschließlich Unternehmen (§ 14 BGB), insbesondere, aber nicht nur, solchen der Milcherzeugung, die entweder selbst aktive Milchlieferanten der Deutsches Milchkontor eG, der Drents Overijsselse Coöperatie Kaas B.A. oder der DMK Deutsches Milchkontor GmbH (nachfolgend einzeln oder gemeinsam „Molkereigesellschaft/-en“) oder Mitglieder oder Ver-tragslieferanten solcher Lieferanten sind (nachfolgend „Nutzer“), auf der Grundlage der zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Molkereigesellschaft bestehenden mitgliedschaftlichen oder vertraglichen Lieferbeziehung über Rohmilch („Lieferbeziehung“) die Möglichkeit, die Funktionen der vom Platt-formbetreiber betriebenen digitalen Service-Plattform (nachfolgend: „myMilk“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Geschäfte mit Verbrauchern (§ 13 BGB) lehnt der Plattformbetreiber ab.

 

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die auf der Plattform angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

 

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiber per E-Mail oder durch Bereitstellung eines Links zum Download auf dem Konto des Nutzers mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) „myMilk“ ist eine Plattform für Molkerei und Nutzer mit den Nutzungsmöglichkeiten:
(a) Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen den Molkereigesellschaften und dem Nutzer;
(b) integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwi-schen Nutzer und Lieferant;
(c) Verwaltung und Überwachung laufender Geschäftstransaktionen;
(d) betriebliche Planungen des Nutzers, einschließlich Benchmarking; sowie
(e) evtl. weiteren Funktionen nach Ermessen des Plattformbetreibers.

 

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen insbesondere in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten von „myMilk“ nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf „myMilk“ durch von den Molkerei-gesellschaften initiierte Ausschreibungen oder im „myMilk“ Onlineshop, §§ 4,5;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. zwischen Molkerei und Nutzern;
(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit der Molkerei.

 

(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, seine Plattformleistungen gegenüber den Nutzern, insbesondere auch die Ausschreibungen gem. § 4, zeitlich begrenzt oder auf Dauer, auch über andere Plattformen zu erbringen, für die dann besondere Nutzungsbedingungen und Zulassungsverfahren (z.B. gesonderte Registrierung) gelten können und weitere Zugänge (z. B. über Apps) eröffnet werden können. Soweit in den besonderen Nutzungsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten für die Nutzung auch dieser Plattform diese allgemeinen Nutzungsbedingungen, wenn auf dieser Plattform auf ihre Geltung hingewiesen ist. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer von „myMilk“ über die Gestaltung der Plattform und Änderungen entsprechend angemessen informieren.

 

§ 3 Zulassung und Zugang zu „myMilk“

(1) Voraussetzung für die Nutzung von „myMilk“ ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. „myMilk“ steht nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung, insbesondere, aber nicht nur, solchen der Milcherzeugung, die entweder selbst aktive Mitglieds- oder Vertragslieferanten von Rohmilch an die Molkereigesellschaften oder ihrerseits Mitglieds- oder Vertragslieferanten solcher Lieferanten sind. Ein Anspruch auf Zulassung zur oder Nutzung von „myMilk“ besteht nicht.

 

(2) Der Nutzer erhält unter seiner Geschäftsanschrift sowie zu ggf. weiteren vom Plattformbetreiber be-stimmten Identifikationsmerkmalen, z. B seiner bestehenden Lieferantennummer, vom Plattformbe-treiber Unterlagen zur Erstregistrierung (Benutzername und Passwort). Die Annahme des Zulassungs-antrags erfolgt durch Freischaltung des Nutzers nach erfolgreicher Erstregistrierung. Durch die Zulassung kommt ein vertragliches Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetrei-ber und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.

 

(3) Soweit aus der Wahrnehmung einer Nutzungsmöglichkeit, z. B. gemäß § 1 Abs. (1) Buchstabe (a), nach Maßgabe der hierzu gesondert vereinbarten Bedingungen Vergütungsansprüche zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Molkereigesellschaft entstehen, werden diese – sofern nicht anders vereinbart – mit der monatlichen Milchgeldabrechnung des Nutzers ohne Abzug, jedoch zzgl. Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Steuersatz abgerechnet

 

(4) Über das bei der Erstregistrierung generierte Master-Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitar-beitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf „myMilk“ zu ermöglichen (Mitarbeiter-Login).

 

(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seiner Erstregistrierung gem. Abs. 2 gegenüber dem Plattformbetreiber, den Molkereigesellschaften und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Än-derungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden. Vom Nutzer beendete Mitar-beiterverhältnisses, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sind vom Nutzer durch gleichzeitige Löschung der Zugangsberechtigung im Rahmen des Mitarbeiter-Logins umzusetzen.

 

(6) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zu „myMilk“ zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

 

(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird er den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren.

 

§ 4 Abschluss von Verträgen über Festpreise und Preiszuschläge über „myMilk“

(1) Die Molkereigesellschaften haben die Möglichkeit, von Zeit zu Zeit und ggf. über gesondert eingerichte-te Plattformen (§ 2 Abs. 3) Ausschreibungen zu eröffnen und dazu Nutzer, mit denen sie eine Lieferbe-ziehung verbindet, einzuladen, Angebote über Lieferungen von Rohmilch zum Festpreis für Teilmengen oder mit Preiszuschlägen für besondere Produkt und/oder Produktionsmerkmale nach Maßgabe von Ausschreibungsbedingungen abzugeben. Ausschreibungen enthalten kein rechtlich verbindliches An-gebot der Molkereigesellschaft im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) an die Nutzer dar. Nutzer haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Ausschreibungen eingeladen zu werden.

 

(2) Nutzer haben die Möglichkeit, nach Maßgabe der Ausschreibungsbedingungen einer erfolgten Aus-schreibung verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Nutzers sind für die Dauer der in den Ausschreibungsbedingungen bestimmten Frist bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Ab-schluss des von der oder den Molkereigesellschaften ausgeschriebenen Vertrages. § 156 BGB wird ausgeschlossen.

 

(3) Eine Molkereigesellschaft ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote sie annehmen möchte. Sofern in den Ausschreibungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, kommt ein Vertrag zustande, wenn eine ausschreibende Molkereigesellschaft das Angebot eines Nutzers durch Bereitstellung des bieterindividuellen Ausschreibungsergebnisses auf dem „myMilk“-Konto des Nutzers annimmt.

 

(4) Nutzer haften für alle unter ihrem Login, einschließlich der Mitarbeiter-Logins, abgegebenen Erklärungen und vorgenommenen Handlungen. Unter dem Log-in des Nutzers, einschließlich der Mitarbeiter-Logins, in seinem Namen abgegebene Willenserklärungen verpflichten den Nutzer. Aus einem unter dem Login des Nutzers, einschließlich der Mitarbeiter-Logins, von einem Dritten ohne Zustimmung des Nutzers oder eines Log-in berechtigten Mitarbeiters abgeschlossenen Vertrag haftet der Nutzer – unabhängig von der Zurechnung nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere der Anscheins- oder Duldungsvollmacht – wie folgt auf Erfüllung: Die ausschreibende Molkereigesellschaft ist gemäß § 328 Abs. 1 BGB berechtigt, von dem Nutzer die vertragliche Leistung Zug um Zug gegen Erbringung der vertragli-chen Gegenleistung zu fordern, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er eine unbefugte Nutzung seines Log-Ins weder kannte noch diese hätte verhindern können. Alle sonstigen Ansprüche des Plattformbetreibers gegen den Nutzer aus der unberechtigten Nutzung, insbesondere Schadenersatzan-sprüche, bleiben unberührt.

 

(5) Für alle Transaktionen auf oder über „myMilk“ gilt ausschließlich die die für „myMilk“ maßgebliche Sys-temuhrzeit. Nur innerhalb der von der Molkereigesellschaft vorgegebenen Laufzeit von Ausschreibungen können Gebote abgegeben werden.

 

(6) Auf „myMilk“ abgeschlossene Verträge begründen Rechte und Pflichten ausschließlich zwischen dem Nutzer und der ausschreibenden Molkereigesellschaft.

 

§ 5 Abwicklung der auf „myMilk“ geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf „myMilk“ geschlossenen Verträgen erfolgt ausschließlich zwischen Nutzer und ausschreibender Molkereigesellschaft. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf oder über „myMilk“ geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen.

 

(2) Rechte und Pflichten aus den vom Plattformbetreiber in der Eigenschaft als ausschreibende Molkereigesellschaft geschlossenen Verträgen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 „myMilk“ Onlineshop, Kits für Milchtests

(1) Der Plattformbetreiber betreibt den „myMilk“ Onlineshop, der auch mit der Plattform verlinkt und für den Nutzer nach einem passwortgeschützten Log-In zugänglich ist.

 

(2) Für die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von Produkten im „myMilk“ Online-Shop gelten ausschließlich die im „myMilk“ Online-Shop zugänglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMK Deutsches Milchkontor GmbH.

 

(3) Der Plattformbetreiber bietet die Gelegenheit zum Erwerb von Kits für Milchtests von einen Drittanbieter.

 

§ 7 Teilnahme am Milkmaster-Bonus-System und sonstige Nutzungsmöglichkeiten

(1) Für Nutzer, die am Milkmaster-Bonus-System einer Molkereigesellschaft teilnehmen, werden die zum Bonusbezug nach den jeweiligen Teilnahmebedingungen über „myMilk“ zu erfüllenden Voraussetzun-gen (Milchmengenplanung, Bonuskriterien) zum Ausfüllen online bzw. – bei offline auszufüllenden und/oder zu unterschreibenden Formularen – auch zum Ausdrucken und Hochladen durch den Nutzer bereitgestellt.

 

(2) Der Plattformbetreiber behält sich vor, weitere Nutzungsmöglichkeiten auf „myMilk“ zu eröffnen.

 

§ 8 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Die Haftung des Plattformbetreibers wird wie folgt begrenzt:
(a) Für leichte Fahrlässigkeit haftet eine Vertragspartei nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die eine Vertragspartei jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(b) Eine Vertragspartei haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der unter (a) ge-nannten Pflichten.
(c) Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Vertragspartei oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haftet diese Vertragspartei unbeschränkt.
(d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Ga-rantie oder bei vorsätzlich oder arglistig verschwiegenen Mängeln und wegen Schäden an Gesund-heit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

(2) Eine weitergehende Haftung des Plattformbetreibers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

 

(3) Für von dem Plattformbetreiber nicht verursachte Störungen innerhalb des Leitungsnetzes, z.B. bei infolge von Netzstörungen oder -überlastungen fehlender Erreichbarkeit von „myMilk“ trotz ihrer Funktionsfähigkeit, übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.

 

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre, solche Maßnahmen dem Plattformbetreiber aber zumutbar wären.

 

(5) Die Haftung des Plattformbetreibers erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom Plattformbetreiber auf „myMilk“ erbrachten Leistungen, die durch eine unsachge-mäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

 

(6) Soweit nach den vorstehenden Abs. 1 bis 5 die Haftung des Plattformbetreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

(7) Soweit über „myMilk“ eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den In-halt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität.

 

(8) Auf „myMilk“ bereitgestellte allgemeine Informationen (Newsfeed, DMK-Nachrichten & Artikel) dienen allein zu Informationszwecken. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen. Jegliche Äußerungen zum Milchmarkt stellen grundsätzlich keine Beratung der Nutzer dar. Die Haftung für solche Äußerungen ist nach Maßgabe der vorstehenden Absätze beschränkt.

 

§ 9 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf „myMilk“ einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

 

(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.

 

(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

 

(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

§ 10 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Plattformbetriebs der „myMilk“ zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf auf die Plattform „myMilk“ mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf „myMilk“ ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen

 

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise von „myMilk“ gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugriff er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über „myMilk“ übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstiger Malware behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.

 

§ 11 Datensicherheit

„myMilk“ wird auf Basis der Cloud-Technologie auf Servern im EU-Inland dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls gesichert, betrieben; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr nicht auszuschließen, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten.

 

§ 12 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.

 

(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

§ 13 Dauer des Nutzungsverhältnisses

(1) Das diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende vertragliche Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3.

 

(2) Das vertragliche Nutzungsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

(3) Jede Partei hat das Recht, das vertragliche Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen;
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

 

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedin-gungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.