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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DMK Deutsches Milchkontor GmbH Stand Februar 2020

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (AGB-K) – Stand Februar 2020

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-K) gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung (= die Anbahnung, das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen über die Lieferung von beweglichen Sachen („Waren“ oder „Produkte“) von DMK (Rechtsträger: DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Industriestraße 27, 27404 Zeven), als Verwender dieser AGB und Vertragspartner des Kunden (= Verbraucher, Unternehmer).

 

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

1.3 Für die Geschäftsbeziehung von DMK mit Unternehmern gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) im Abschnitt II.

 

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DMK gelten ausschließlich, allgemeine Bedingungen des Kunden für seine Geschäftsbeziehungen werden auch bei Kenntnis durch DMK nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch DMK ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Beschaffenheit von Produkten

Als Beschaffenheit der bestellten Waren wird vereinbart: Soweit es sich bei den Produkten um industrielle Agrar- oder um Naturprodukte handelt, sind deren biologische, physikalische und chemische Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Unterschieden innerhalb einer Warengattung gehört zu den Eigenschaften des Produktes und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

 

§ 3 Angebote, Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

3.1 Die Präsentation von Waren im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot von DMK dar.

 

3.2 Die Bestellung eines Produkts stellt ein bindendes Angebot des Kunden nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Abschluss eines Kaufvertrages (Angebot) dar.

 

3.3 DMK kann ein Angebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen (Fristberechnung ohne Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage; der Tag des Eingangs der Bestellung wird nicht mitgerechnet) nach eigener Wahl durch Annahmeerklärung in Textform (z. B. E-Mail) oder Lieferung der Ware annehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Mit der Annahme durch DMK kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und DMK zustande (Vertragsabschluss).

 

3.4 Erfolgt kein Vertragsabschluss innerhalb der Annahmefrist (§ 3 Nr. 3.3 Satz 1), erlischt das Angebot des Kunden (§ 3 Nr. 3.2).

 

3.5 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:
a. Für Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren steht Kunden, die Verbrauchern sind (§ 1 Nr. 1.2 Satz 1), nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
b. Macht ein Verbraucher von dem Widerrufsrecht gem. § 3 Nr. 3.5.a. Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
c. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind:

 

 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Tag, an dem die letzte Teilsendung oder das letzte Stück ausgeliefert wurde.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Industriestraße 27, 27404 Zeven, Telefon: +49 (0)4281/72-0, Fax.: +49 (0)4281/72–58297, E-Mail: info@dmk.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, gehen sämtliche Verpackungs- und Versandkosten für den Transport zum Kunden zu dessen Lasten, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sie bei der Bestellung bekannt gegeben werden, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt. Bei telefonischer Bestellung werden sie mündlich genannt und bei Online-Bestellung in der Bestellmaske angezeigt, bevor der Kunde ein verbindliches Angebot abgibt.

 

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager von DMK an die vom Kunden angegebene Lieferadresse frei Bordsteinkante.

 

4.3 Der Lieferzeitraum beträgt zwei Wochen (Lieferfrist), soweit nicht eine andere Lieferfrist oder ein anderer Liefertermin vereinbart wurde.

 

4.4 Die Lieferverpflichtung von DMK steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch die Zulieferer von DMK; dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von DMK nicht zu vertreten ist.

 

4.5 Falls DMK gemäß § 4 Nr. 4.1. oder aus einem sonstigen Grund ohne eigenes Verschulden zur Lieferung eines bestellten Produkts nicht in der Lage ist, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Die vom Kunden erbrachte Gegenleistung wird DMK im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückerstatten.

 

4.6 Die Vertragserfüllung in Teillieferungen und Teilleistungen ist in zumutbarem Umfang zulässig. Durch Teillieferungen oder Teilleistungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

 

4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

4.8 Versendet DMK auf Verlangen des Kunden die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Versendungskauf ), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf den Käufer über, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und DMK dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

 

§ 5 Preise, Zahlung

5.1 In Produktpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Ist die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, ist sie zusätzlich zum Produktpreis zu zahlen. Die Produktpreise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.

 

5.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.

 

5.3 Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Erhalt ohne Abzug fällig. In allen anderen Fällen ist der Kaufpreis, sofern in Textform nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 14 Tage nach Lieferung ohne jeden Abzug vom Kunden zu zahlen.

 

5.4 Bei Bestellungen von Kunden im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält DMK sich vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versand- und Verpackungskosten zu liefern. Falls DMK von dem Vorkasse-Vorbehalt Gebrauch machen, wird DMK den Kunden unverzüglich unterrichten.

 

5.5 Für die Wahrung von Zahlungsfristen und -terminen ist der Geldeingang bei DMK maßgeblich. Dies gilt auch für die Rechtzeitigkeit der Zahlung für den Fall, dass dem Kunden Skonto gewährt wurde.

 

5.6 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. DMK kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen und geltend machen.

 

§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von DMK nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unstreitigen Forderungen berechtigt. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von DMK ist der Kunde ferner berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

 

6.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

 

§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Mängel) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Ansprüche auf Schadenersatz gegen DMK wegen eines Mangels gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung von DMK gemäß § 8.

 

7.2 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt DMK, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

 

7.3 Liegt tatsächlich kein Mangel vor, kann DMK vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.

 

§ 8 Haftung

Die Haftung von DMK aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird wie folgt begrenzt:

 

8.1 Für leichte Fahrlässigkeit haftet DMK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet DMK jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. DMK haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

 

8.2 Beruht die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DMK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DMK, haftet DMK unbeschränkt.

 

8.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 DMK behält sich das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht am Erwerb der verkauften Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, DMK einen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschädigung sowie der Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

 

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist DMK berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf DMK diese Rechte nur geltend machen, wenn DMK dem Kunden, der Verbraucher ist, zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

§ 10 Verjährung

10.1 Für Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist wegen Mängeln und Schadenersatzansprüchen 2 Jahre ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

 

10.2 Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung, insbesondere gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 und Abs. 3 BGB, §§ 444, 479 BGB BGB sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren

11.1 Für diese AGB und unsere Vertragsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

11.2 Wenn der Kunde seine Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleiben die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in § 11 Nr. 11.1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

 

11.3 DMK nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U)

 

§ 12 Allgemeines, Ergänzung zu § 3 Angebote, Vertragsschluss, Widerrufsrecht

12.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (AGB-U) gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 1 Nr. 1.2 Satz 2. Die AGB-U ergänzen die vorstehenden Regelungen in den Abschnitt I. der AGB-K und gehen diesen vor, wenn und soweit die AGB-U davon abweichende Regelungen enthalten.

 

12.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die AGB-K und AGB-U gemäß § 12 Nr. 12.1 auch dann als Bestandteil des Vertrages, wenn DMK im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

 

12.3 Ist der Kunde Unternehmer, kommt ein Vertrag zustande, wenn DMK das Angebot des Kunden in angemessener Zeit entweder durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der Ware annimmt. (Abweichung von § 3 Nr. 3.3)

 

12.4 Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Widerrufsrecht nicht zu. (Abweichung von § 3 Nr. 3.5)

 

§ 13 Ergänzung zu § 4 Verpackung, Versand, Lieferung, Gefahrübergang

13.1 Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die handelsüblichen Kosten für Versand und Verpackung der Ware, wenn nichts anderes vereinbart wurde; § 4 Nr. 4.1 Satz 2 und 3 sind nicht anzuwenden. (Abweichung von § 4 Nr. 4.1)

 

13.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware am Warenlager von DMK auf den Kunden über: (i) mit der Übergabe an den Kunden; (ii) beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. (Abweichung von § 4 Nr. 4.8)

 

§ 14 Ergänzung zu § 5 Preise, Zahlung

14.1 Bei Kunden, die zugleich Milchlieferanten von DMK oder der Deutsches Milchkontor eG sind, erfolgt erfüllungshalber ein Abzug von der Milchgeldabrechnung, die der Bestellung nachfolgt. (Abweichung zu § 5 Nr. 5.3)

 

14.2 Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Abweichung von § 5 Nr. 5.6)

 

§ 15 Ergänzung zu § 7 Rechte des Kunden bei Mängeln

15.1 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Eingang auf eventuelle Mängel zu prüfen und bestehende Mängel in Textform unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Kommt er einer der vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so verliert er seine sämtlichen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Mangel, es sei denn, dass DMK den Mangel arglistig verschwiegen hat. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

 

15.2 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt seiner Entstehung und die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. (Abweichung von § 7 Nr. 7.1)

 

15.3 DMK ist aus Verträgen mit Unternehmern im Rahmen der Nacherfüllung ausschließlich zur Ersatzlieferung verpflichtet. DMK ist insoweit nicht zum Aufwendungsersatz verpflichtet. (Abweichung von § 7 Nr. 7.2)

 

§ 16 Ergänzung zu § 10 Verjährung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch DMK. Ausgenommen sind ferner gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche. (Abweichung von § 10 Nr. 10.1)

 

§ 17 Ergänzung zu § 9 Eigentumsvorbehalt

17.1 Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer behält sich DMK das Eigentum oder das Anwartschaftsrecht auf Erwerb des Eigentums an der verkauften Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Nr. 17.2 bis 17.7 vor (Abweichung von § 9):

 

17.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt DMK bereits mit Abschluss des Vertrages mit DMK (Erstvertrag) alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an DMK ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. DMK nimmt die Abtretung mit Abschluss des Erstvertrages an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. DMK behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wird hiervon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

 

17.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Hersteller. Hersteller ist DMK oder, wenn DMK das Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltsware zusteht, der Lieferant von DMK. Dem Hersteller erwachsen im Verhältnis zu dem Unternehmer aus der Verarbeitung oder Umbildung keine Verbindlichkeiten. Dem Hersteller steht das (Mit-)Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sache zu ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und den Grad der Verarbeitung oder Umbildung (Zwischen- und Endprodukte). Bei Verarbeitung oder Umbildung unter Vermischen oder Verbinden mit anderen Waren steht dem Hersteller das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung zu. Für den Fall, dass der Kunde ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Verarbeitung oder Umbildung das (Mit-)Eigentum an der verarbeiteten oder umgebildeten Vorbehaltsware erwirbt, überträgt er DMK bereits mit Abschluss des Erstvertrages das künftige (Mit-)Eigentum an dieser Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für DMK. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Erstvertrages an DMK ab. DMK nimmt die Übertragung des künftigen Miteigentums und des künftigen Herausgabeanspruchs mit Abschluss des Erstvertrages an. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

 

17.4 Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung aller gesicherten Forderungen von DMK gegen den Kunden geht das Eigentum automatisch auf ihn über. Ferner fallen die abgetretenen Forderungen und Rechte auf ihn zurück.

 

17.5 DMK verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Forderungen und Rechte im dem Umfang – nach Wahl von DMK – freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu besichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis gilt dies jedoch nur für solche Lieferungen oder deren Surrogate, die voll bezahlt sind.

 

17.6 Wird der Erlös aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung/Umbildung von einem Dritten an den Kunden gezahlt, ist DMK das Geld unverzüglich ohne Rücksicht auf eine etwaige abweichende Fälligkeit zu überweisen.

 

17.7 Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung, Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten, des Weiteren auch dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder anhängig ist oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren betrieben wird. In diesen Fällen ist DMK berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zur Sicherung der Rechte von DMK zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware nur dann, wenn DMK dies ausdrücklich erklärt.

 

§ 18 Ergänzung zu § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren

18.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit dem Unternehmer ist Zeven.

 

18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Zeven, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DMK ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. (Abweichung von § 11 Nr. 11.2)